Krankenkassen zahlen wieder an der Brille!

Krankenkassen zahlen wieder an der Brille!

- Kategorie : Landario Blog

Brillenträger mit einer gesetzlichen Krankenversicherung können bald wieder darauf hoffen, dass die Krankenkasse sie beim Brillenkauf unterstützen. Der Bundestag verabschiedete am 16.02.2017 das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Im Umfang dieser Regelung ist die Brille auf Rezept beinhaltet. Fehlsichtige mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 dpt, oder mit einer Hornhautverkrümmung bereits ab +/-4 dpt, haben demnach Anspruch auf Unterstützung beim Brillenkauf. Diese Fehlsichtigkeit muss jedoch von einem Arzt attestiert werden. Diese neue Regelung soll in Kraft treten, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Voraussichtlich soll dies Mitte März geschehen. 

Brillenträger hatten bis 2003 alle einen Anspruch auf Unterstützung beim Brillenkauf. Seither galt die Regelung, dass nur Fehlsichtige, die mit bester Korrektur eine Sehleistung von unter 30% hatten, unabhängig von der Sehleistung ohne Brille, Anspruch auf Unterstützung hatten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren hatten zusätzlich einen Anspruch auf Teilkostenerstattung bei den Gläsern.

Quelle: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/brille-krankenkassen-bezahlt-in-zukunft-ab-sechs-dioptrien-a-1134979.html

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